Praxis für Allgemeinmedizin
Britta Micek
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Die hochwertige flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor einer Bewährungsprobe: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker arbeiten am Limit ihrer Kapazitäten und werden dabei zunehmend durch strikte Regulierung, Bürokratie und Kostendruck im Gesundheitssystem belastet. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten. Eine gemeinsame Kampagne der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und der zentralen Gesundheitsorganisationen, die heute unter dem Hashtag #GuteVersorgungVorOrt startet, soll den Wert der ambulanten Versorgung verdeutlichen.
„Mit dieser Initiative wollen wir den Ernst der Lage bekräftigen und das Bewusstsein in der Bevölkerung für die aktuelle Situation schärfen“, sagt Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der apoBank. „Es sollte für uns als Gesellschaft eine Grundsatzfrage sein, welche Gesundheitsversorgung wir uns für die Zukunft wünschen. Auf dem Spiel steht ein einzigartiges System geprägt von (zahn-)medizinischer Autonomie, freier (Zahn-)Arztwahl für die Patienten und Fachexpertise in Apotheken vor Ort – ein System von hoher Qualität, mit kurzen Wegen und geschützt vor unqualifiziertem Wettbewerb.“
Die Heilberuflerinnen und Heilberufler signalisieren schon seit Langem, dass überbordende Bürokratie und wirtschaftliche Zwänge ihren Arbeitsalltag immer mehr erschweren. „Wir brauchen einen Masterplan für die Gesundheit, der nicht über die Köpfe der Heilberufler hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen entwickelt wird“, sagt Schellenberg. „Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind das Rückgrat der Patientenversorgung und es ist an der Zeit, ihnen den Rücken zu stärken. Es geht um die Zukunft der Praxis und Apotheke um die Ecke – und damit um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“
Der aktuelle gesundheitspolitische Kurs stößt auf große Kritik seitens der führenden Organisationen der Heilberufe. Sie warnen vor einer drohenden Versorgungslücke und machen auf den dringenden Handlungsbedarf der Politik aufmerksam.
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
„Ohne die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung in Deutschland nicht möglich. Eigentlich hat sich die Politik richtigerweise für eine Stärkung der ambulanten Versorgung ausgesprochen. Doch die Realität sieht anders aus. Keines der derzeit aktuellen Gesetzesvorhaben schafft mehr Arztzeit, geschweige denn mehr Ärztinnen und Ärzte. Im Gegenteil: Sie machen Praxen als Arbeitsplätze noch unattraktiver, sowohl für gründende oder übernehmende Kolleginnen und Kollegen als auch für das Personal.“
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
„Es sind gerade die selbstständig und freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Deutschland eine Versorgung sicherstellen, die so gut ist wie in keinem anderen europäischen Land und die auf einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung beruht. Diese qualitativ hochwertige und vor allem flächendeckende zahnärztliche Versorgung, wie sie unsere Patientinnen und Patienten gewohnt sind, ist aber unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen alles andere als zukunftssicher. Denn mit einer Politik, die sich zunehmend an staatlichen Strukturen statt an einer funktionierenden Selbstverwaltung orientiert, wird es nicht gelingen, diese aufrechtzuerhalten und den erfolgreichen Weg einer präventionsorientierten Zahnmedizin weiterzugehen. Im Sinne einer bewährten und patientenorientierten Versorgung muss die Politik daher endlich wieder den Fokus auf die inhabergeführten Praxen richten und für sie gute und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.“
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):
„Die aktuellen politischen Reformen könnten die bewährte Versorgung vor Ort stark verändern. Die kleinen, wohnortnahen Praxen sind doch das Herzstück der Gesundheitsversorgung. Sie bieten flexible, patientennahe Lösungen und reagieren schnell auf lokale Bedürfnisse. Wir müssen die Haus-/Zahnarztpraxis als Kern der künftigen Versorgung stärken – besonders in kleineren Städten und ländlichen Gebieten. Und sie von Bürokratie entlasten. Diese Praxen sind die tragenden Säulen einer modernen Zukunft. Gerade im Lokalen sind sie unverzichtbar, um die Qualität und Erreichbarkeit der Versorgung langfristig zu sichern. Staatsnahe Versorgungsstrukturen wie in Großbritannien sehen wir äußerst kritisch.“
Gabriele Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA):
„Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit den ärztlichen Berufsorganisationen und der apoBank dieses deutliche Signal zum Erhalt der freien Heilberufe aussenden. Unsere Patientinnen und Patienten brauchen starke und leistungsfähige Apotheken und Praxen sowie einen dauerhaften, niedrigschwelligen Zugang zur heilberuflichen Beratung! Doch leider sinkt die Anzahl der Apotheken seit Längerem rapide, weil sie seit elf Jahren von allen Kostenentwicklungen abgekoppelt sind. Und die aktuelle Idee des Bundesgesundheitsministeriums, nach der Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker möglich sein sollen, wird die Versorgung noch weiter ausdünnen. Denn so kann es keine sichere Arzneimittelversorgung geben und es kommt zu zahlreichen Leistungskürzungen und Qualitätseinbußen für unsere Patientinnen und Patienten. Deswegen ist die gemeinsame Kampagne so wichtig: Sie zeigt, wie groß die Bedeutung der Heilberuflerinnen und Heilberufler für die Bevölkerung ist.“
Bewegung ist wichtig, um das Herz zu trainieren, den Blutdruck stabil zu halten und ein Gefühl für den eigenen Körper zu entwickeln. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche mit angeborenem Herzfehler. Rund 8.700 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland mit einem Herzfehler geboren. Längst gilt auch für sie die Empfehlung, sich nach ihren individuellen Möglichkeiten, ausreichend regelmäßig zu bewegen. Eine chronische Herzerkrankung und damit einhergehende körperliche Einschränkungen sollten dem keineswegs im Wege stehen. „Das Gegenteil sollte der Fall sein“, sagt Dr. Nicole Müller, Oberärztin der Abteilung Kinderkardiologie und Leiterin der Sektion Sportmedizin am Universitätsklinikum Bonn. „Sport ist etwas Positives, es geht um ein gutes Gefühl, um körperliche Bewegung, die Spaß macht, die uns kräftigt, Kontakt zu anderen Menschen schafft und uns einfach guttut.“ Dank ihres natürlichen Bewegungsdrangs testen schon kleine Kinder die Grenzen ihrer körperlichen Belastbarkeit aus und erlangen so Vertrauen in ihren Körper. Dadurch bauen sie Selbstbewusstsein auf und schulen ihre Eigenwahrnehmung. Dies durch gezielte sportliche Aktivität zuzulassen, fällt Eltern herzkranker Kinder verständlicherweise aufgrund der Vorgeschichte ihres Kindes oftmals schwer, berichtet Dr. Müller aus eigener Erfahrung an der Sportambulanz des Bonner Uniklinikums.
Hilfe bietet die Kinderherzstiftung mit einem aktuellen Experten-Ratgeber. Worauf Eltern für ihr Kind oder Jugendliche und junge Erwachsene mit angeborenem Herzfehler bei der Wahl ihrer Sportart (Belastungsarten verschiedener Sportarten, Verletzungsrisiken etc.) in Schule, Verein oder Kinderherzsportgruppe achten sollten, an welche Anlaufstellen sie sich wenden können, darüber informiert der aktuelle Sonderdruck der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung „Herzfehler und Sport – Neue Perspektiven für mehr Gesundheit und Lebensqualität“ (2024).
Der kostenfreie 22-seitige Ratgeber, verfasst von Dr. med. Nicole Müller, Sektion Sportmedizin, Universitätsklinikum Bonn, kann bei der Deutschen Herzstiftung unter Tel. 069 955128-400 oder bestellung@herzstiftung.de angefordert werden.
"Die Unterscheidung von statischer und dynamischer Belastung kann helfen, die Sportart zu finden, die für einen bestimmten Herzfehler gut passen könnte."
Dr. Nicole Müller, Oberärztin der Abteilung Kinderkardiologie und Leiterin der Sektion Sportmedizin am Universitätsklinikum Bonn.
„Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen ist derzeit ein großes Problem – auch unter den Kindern und Jugendlichen mit angeborenem Herzfehler. Dem müssen wir dringend gegensteuern. Aktuelle Studien zeigen, dass etwa 85 Prozent der Betroffenen ohne Einschränkung Sport treiben können“, betont Kai Rüenbrink, Projektleiter der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung. „Eltern raten wir zu einem Sporttauglichkeitstest, in dem der behandelnde Kinderkardiologe die Belastbarkeit des Kindes genau dokumentiert. Das bringt Eltern, Lehrern oder Trainern mehr Klarheit und beugt einer Überbehütung vor.“ Welche sportlichen Aktivitäten für ein herzkrankes Kind oder Jugendlichen in Frage kommen und welche Risiken zu berücksichtigen sind, sei immer im Einzelfall von der behandelnden Kinderkardiologin oder des behandelnden Kinderkardiologen zu beurteilen. „Unsere Informationen sollen Betroffene dabei unterstützen, die individuell passende Sportart oder körperliche Aktivität für sich zu finden“, so Rüenbrink.
Das kompetente Wissen zu diesem Thema kommt zum richtigen Zeitpunkt. Denn laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollten Kinder mindestens 60 Minuten pro Tag körperlich aktiv sein. Der deutschen KiGGS-Studie zufolge schaffen das aber nur 25,9 Prozent aller gesunden Kinder und Jugendlichen. Das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler meldet aus seinem Nationalen Register, dass nur 8,8 Prozent der Kinder mit angeborenem Herzfehler dieses tägliche Bewegungspensum erreichen. Dabei ist eine körperliche Fitness auch entscheidend, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen im späteren Leben vorzubeugen.
Die richtige Sportart finden: Worauf ist zu achten?
Ein Hauptmotiv für die Wahl sollte der Spaß daran sein. Grundsätzlich müsse das Leistungsniveau für die jeweilige Sportart mitbedacht und mit dem Behandlungsteam besprochen werden, so die Kinderkardiologin Dr. Müller. Der Ratgeber der Kinderherzstiftung bietet eine hilfreiche Übersicht, die an die neue Leitlinie angelehnt ist. Diese teilt Sportarten in Gruppen ein, die verschiedene Belastungsformen berücksichtigen. „Die Unterscheidung von statischer und dynamischer Belastung kann helfen, die Sportart zu finden, die für einen bestimmten Herzfehler gut passen könnte“, erklärt Dr. Müller.
Zum Beispiel zählen Ballsportarten wie Basketball, Fußball oder Volleyball zur Gruppe mit hoher dynamischer und geringer statischer Belastung, während Trendsportarten wie Skateboarden, Snowboarden oder aber Sprungdisziplinen der Leichtathletik zur Gruppe mit hoher dynamischer und hoher statischer Belastung zählen. Allerdings gebe es auch viele Sportarten, die Mischformen sind und die Belastungsformen je nach Ausführung stark variieren können. Eine weitere Übersicht zeigt anhand von Beispielen den Grad der Verletzungsrisiken von Sportarten an und wie die Empfehlung bei Einnahme von Gerinnungshemmern lautet.
Wo liegen Grenzen?
Eine Einschränkung der Sporttauglichkeit, bei der von ärztlicher Seite von körperlicher Belastung oder Sport abgeraten werden muss, kann in seltenen Fällen erforderlich sein, beispielsweise
Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Versicherten. Sie startet zunächst in den Pilotregionen Hamburg und Franken. Bundesweit verfügbar sein soll sie zum 15. Februar 2025. Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer sie nicht nutzen will, muss aktiv werden und widersprechen. Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie man die Patientenakte einrichtet, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie man widersprechen kann.
Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte ist ein digitaler Gesundheitsordner für gesetzlich Krankenversicherte. Darin können Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, medizinische Befunde, Laborwerte und Bildbefunde wie MRT- und Röntgenbilder gespeichert werden. E-Rezeptdaten werden zur Erstellung der persönlichen Medikationsübersicht automatisch in die elektronische Patientenakte übertragen. Auch Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA, die dann bis zum 16. Lebensjahr von den Eltern verwaltet wird. Langfristig werden auch der Impfpass, das Zahnbonusheft, das Untersuchungsheft für Kinder und der Mutterpass elektronisch integriert.
Wie wird sie eingerichtet?
Ab dem 15. Januar 2025 richten die Krankenkassen die ePA automatisch für ihre Versicherten ein. Versicherte werden vorab per Post informiert. Voraussetzung für die Nutzung ist die ePA-App der Krankenkasse, bei der man versichert ist. Jede gesetzliche Krankenkasse wird eine eigene ePA-App für die neue elektronische Patientenakte anbieten. Die Apps sollen ab Januar verfügbar sein und auf Smartphones und Tablets ab Android 9 oder iOS 16 funktionieren. Auch auf PCs und Laptops können sie installiert werden.
Wie wird die App mit Daten gefüllt?
Versicherte können die App selbst verwalten und Dokumente einfügen, verbergen und löschen. Außerdem lässt sich festlegen, welche Arztpraxen, Krankenhäuser oder Apotheken für welche Zeitspanne Zugriff auf bestimmte Dokumente erhalten sollen. Auch Vertretungen lassen sich erstellen und wieder entziehen. Ältere Dokumente können Versicherte selbst einscannen und hochladen. Zudem kann man zweimal innerhalb von 24 Monaten die Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente zu digitalisieren. Arztpraxen sind nicht verpflichtet, alte Arztbriefe oder Befunde in die ePA einzutragen.
Wie lange können Einrichtungen auf die ePA zugreifen?
Ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist Kliniken oder Arztpraxen nur erlaubt, wenn es für die Behandlung notwendig ist. Jede medizinische Einrichtung muss protokollieren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Zudem ist der Zugriff zeitlich begrenzt. Bei Ärzt:innen und Kliniken auf 90 Tage, bei Apotheken auf drei Tage. Diese Zugriffsdauer kann auch individuell angepasst werden, etwa nur für den Tag des Behandlungstermins.
Welche Vorteile hat die ePA?
Wenn wichtige Informationen rund um die Gesundheit an einem Ort verfügbar sind, erleichtert das den Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Patient:innen. Doppeluntersuchungen entfallen, Arztwechsel werden einfacher. Vor allem in Notfällen ist es für Ärzt:innen wichtig, Vorerkrankungen oder eingenommene Medikamente zu kennen.
Welche Nachteile hat die ePA?
Für die ePA ist ein hoher Sicherheitsstandard vorgesehen, doch Datenlecks und Cyberangriffe können nie gänzlich ausgeschlossen werden. Dann könnten sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten. Zudem können langsame Internetverbindungen, Systemausfälle oder technische Fehler den Zugang erschweren. Benachteiligt sind Menschen ohne geeignetes Endgerät.
Wie funktioniert der Widerspruch?
Wer nicht möchte, dass die Krankenkasse eine ePA anlegt, kann widersprechen. Der Widerspruch muss direkt an die Krankenkasse gerichtet werden. Verschiedene Krankenkassen informieren bereits über die ePA und das Widerspruchsrecht. Aber auch später, wenn die Patientenakte bereits angelegt ist, kann man der ePA widersprechen, wenn man sie nicht oder nicht mehr möchte. Eine bereits erstellte ePA muss die Krankenkasse dann löschen, inklusive aller Daten. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Wer sich gegen die ePA entscheidet oder einen nur teilweisen Zugriff erlaubt, muss keine Einbußen in der Qualität der Versorgung befürchten. Informationen über Behandlungen und Diagnosen sind weiterhin in der Arztpraxis verfügbar.
Was passiert bei einem Wechsel der Krankenkasse?
Bei einem Krankenkassenwechsel wird die ePA übertragen, gleiches gilt für einen erteilten Widerspruch gegen die Einrichtung der ePA. Auch diese Information wird an die neue Krankenkasse übertragen.
Ist die ePA ohne digitale Geräte nutzbar?
Die Nutzung der ePA ist auf digitale Endgeräte ausgelegt. Versicherte ohne digitale Endgeräte können die ePA aber passiv nutzen. So können sie selbst zwar keine Daten einsehen, hochladen oder verwalten. Wird die Gesundheitskarte eingelesen, können aber die behandelnden Ärzt:innen im Zusammenhang mit der Behandlung Einsicht in die ePA nehmen und auch aktuelle medizinische Unterlagen einstellen. Wer ohne App einer Arztpraxis den Zugang zur ePA verwehren möchte oder Dokumente vor Zugriff schützen will, muss sich an die Ombudsstelle der eigenen Krankenkasse wenden. Alternativ kann, ebenfalls über die Ombudsstelle der Krankenkasse, eine Vertrauensperson als Vertreter benannt werden, die die ePA mit einem Endgerät verwalten kann.